Dem aufklärerischen Welt- und Menschenbild verpflichtet, erkennen wir die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung von 1948 und den Menschenrechtspakten von 1966 festgelegt sind, als Leitbild und Richtschnur unseres politischen Wollen und Handeln an und bekennen uns zum Grundgesetz Deutschlands.
Wir vertreten die Autonomie der Menschen als vernunftbegabten Wesen in freier Willkür und lehnen Bevormundung, Ausgrenzung und Diskriminierung ab. Wir verfolgen das Gemeinwohl als die bestmögliche Verwirklichung der gleichen Freiheit aller in sozialer Gemeinschaft und wollen die sittliche Selbstbestimmung und freie Selbstverwirklichung der Menschen befördern.
Daher akzeptieren wir unterschiedlichste individuelle Lebensentwürfe, soweit sie nicht die Beseitigung einer menschenrechtlichen Ordnung des guten Lebens aller gefährden, desavouieren oder zu zerstören suchen.
Unsere Ziele versuchen wir durch Ideologiefreiheit und Diskursivität, durch Überzeugung und den Zwang des besseren Argumentes zu verwirklichen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht das Streben nach menschlichem Miteinander in einem freien und friedlichen Gemeinwesen.
Wir befürworten Bürgerlichkeit in Selbstbestimmtheit und fordern demokratische Ausübung der Staatsgewalt durch repräsentativen Parlamentarismus und plebiszitäre Entscheidungsverfahren auf allen staatlichen Ebenen, wie es für Deutschland Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG „Wahlen und Abstimmungen“ vorsieht. Das Grundrecht der politischen Freiheit ist hier tragendes Element. Auf gerichtlicher Ebene sind unterstützend Rechtsschutzmöglichkeiten in allen Freiheits-, Grund- und Menschenrechtsfragen durch die ordentliche Gerichtsbarkeit mit fairen Verfahren herzustellen.
Die Todesstrafe, Sklaverei, Folter, Heranziehung zu medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen, Zwangsarbeit (i.S. von Art. 8 IPbürgR), entwürdigende und unmenschliche Behandlung lehnen wir ab.
Unbehinderte Meinungsfreiheit ist ein Essential und Prinzip, ohne das die politische Freiheit leer läuft. Das Recht auf freie Rede sehen wir eingebettet in den Diskurs und die Sittlichkeit, beschränkt durch das Recht der persönlichen Ehre, mithin den Rechten und dem Ruf anderer.
Das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, der Veröffentlichung und Verbreitung von Meinungen ist Teil der politischen Freiheit und findet seine Schranken im Propaganda-, dem Desinformations und dem Verhetzungsverbot.
Im Mittelpunkt aller Tätigkeiten steht der Mensch und sein Recht auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit der Person. Das schließt den Anspruch auf eine Lebenshaltung ein, die ihm und seiner Familie ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit ermöglicht sowie sein Wohlbefinden einschließlich der Grundbedürfnisse, im Zweifel durch die notwendige Fürsorge gewährleistet, sowie eine stetige Verbesserung der Lebensverhältnisse. Soziale Sicherheit in Folge unverschuldeter Umstände ist zu gewährleisten, wobei Kindern und ihren Erziehern und Ernährern besonderer Schutz zu gewährleisten ist.
Zur Sicherung der menschlichen Existenz ist das Recht auf Eigentum und das Recht auf Arbeit von zentraler Bedeutung, was ein Recht auf angemessene, die Existenz in Würde sichernde Entlohnung einschließt. Notwendigerweise ist zur Verwirklichung dieser Freiheiten und Rechte eine der Prinzipientrias von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit -verbunden mit dem Ideal des Friedens- folgende soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Ordnung herzustellen, dem Ziel bestmöglicher Privatheit in Freiheit und Gemeinschaft verpflichtet.
Den Parlamentarismus und die Aufgaben der Abgeordneten verstehen wir als sittliche Stellvertretung des ganzen Volkes, dessen Ziel die Erkenntnis des Rechts und des Gemeinwohls -als dem guten Leben aller in gleicher Freiheit- ist.
Abgeordnete haben daher unabhängig, selbständig und eigenständig zu sein und zu handeln, die ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind. Insoweit erachten wir Fraktionierung und Fraktionszwang, mittelbare Wahl von Abgeordneten sowie eine Großorganisationen begünstigende Ausgestaltung des Wahlrechts (5%-Klausel) für überflüssige und dem Gemeinwohl zuwider laufende Regelungen.
Die Wiederwahl in öffentlichen Ämtern der Regierungen in Bund und Ländern ist auf zwei Wahlperioden zu begrenzen, Abgeordnete und Regierungsvertreter sind angemessen zu alimentieren, sie sind aus eigenem Einkommen sozialversicherungspflichtig und erhalten keine staatlichen Ruhe- und Altersgeldbezüge über die gesetzliche Rente hinaus.
Eine breite Vertretung namentlich aller Bevölkerungskreise in den Parlamenten ist sicher zu stellen, daher wird langfristig zur Überwindung der Parteienstaatlichkeit das Losverfahren für den Deutschen Bundestag und die Landtage erwogen. Ziel ist es, uns als AlternativeListeTrans/ AlternativeTrans (ALT) selbst überflüssig zu machen.
Die menschliche und persönliche Privatsphäre, eingeschlossen die informationelle Selbstbestimmung, mithin das Privatleben, die Familie, die Wohnung und der Kommunikationsverkehr sind vor willkürlichen und ungesetzlichen Eingriffen zu schützen; in den Kernbereich darf lediglich durch Richterspruch oder begründeten Richterentscheid eingegriffen werden, wobei der Eingriffserleidende (Betroffene) nach der Maßnahme von den zuständigen Organen öffentliche Rechtfertigung fordern darf, sie ihm zusteht.
Die Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit findet ihre Schranke (Einschränkung) lediglich in der verfassungsmäßigen Ordnung.
Besonders zu schützen sind Familie und Kinder. Wir fordern die Verwirklichung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft, wobei Bildung vom Kindergarten bis zum Berufs- oder bis hin zum Meister- oder Studienabschluß staatlich zu fördernde Aufgabe ist, etwa durch gemeinschafts-, d.h. steuerfinanzierte, kostenfreie Kindergärten bis zur Wiedereinführung der Unentgeltlichkeit des Studiums. Bestmögliche Erziehung, Bildung und Ausbildung sind besondere gemeinschaftliche Aufgaben, die in Kindergärten, Tagesstätten, Horten und allen anderen öffentlichen Schulen, den Berufs(aus)bildungseinrichtungen, den Fachhochschulen, Akademien und Hochschulen für alle Bevölkerungskreise ausschließlich nach Befähigung und Leistung zu gewährleisten sind. Wir vertreten an den Schulen Ethik als Pflichtfach.
Alle Bürger haben das Recht auf eine gerechte und angemessene Sozialordnung.
Dies umschließt insbesondere den Schutz durch soziale Sicherheit bei unvorhersehbaren Fällen und Ereignissen des Lebens, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, bei Alter, unverschuldeter Notlage, auch durch Arbeitslosigkeit, bei Behinderung oder Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (insbesondere aus Folge von Tätigkeiten für die Gemeinschaft). Die Diffamierung benachteiligter Gruppen lehnen wir ab. Wir prüfen alle möglichen Maßnahmen, Unternehmen, die aus Gewinnmaximierungsgründen Arbeitnehmer entlassen, in die Pflicht hinsichtlich der Folgekosten (z.B. Sozialversicherung) zu nehmen.
Wir befürworten eine gesellschaftliche und allgemeine Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für alle Menschen, durch die alle Grundbedarfe angemessen abgedeckt werden. Zusatzversicherungen können durch die private Versicherungswirtschaft erbracht werden, wobei den gesetzlichen Kassen über die Grundbedarfe hinaus ebenso Satzungsfreiräume zur Angebotsdifferenzierung einzuräumen sind.
Die Versicherung der Kinder und Behinderten ist dabei eine steuerzufinanzierende Aufgabe. Beträge zur Sozialversicherung werden über alle Einkommensarten unter Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV/ GPV auf einen angemessen Anteil des persönlichen Einkommens, bei gemeinsamer oder bruderschaftlicher Veranlagung des Haushaltseinkommens begrenzt. Daher sind auch im Bereich des Steuerrechts etwa das Familien- statt Ehegattensplitting einzuführen und andere, nicht-eheliche Lebensformen damit insbesondere beim Vorhandensein von Kindern zu unterstützen. Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger sind von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten, diese sind staatliche, mithin steuerzufinanzierende Aufgabe.
Die gesetzliche Rentenversicherung, die ebenfalls alle Bevölkerungsteile einbeziehen soll, wird beitragsmäßig analog der GKV/ GPV umstrukturiert und durch ein über eine gesonderte Steuer zu erhebendes Bürgergeld ergänzt. Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld sind vermögens- und einkommensabhängig zu gestalten, wobei die engen Voraussetzungen des Sozialhilferechts dahingehend dem Gedanken des kleinen Eigentums in Bürgerhand anzupassen sind. Erziehungszeiten und Kinder sind in der Rentenversicherung stärker zu berücksichtigen; für andere Lebensformen, etwa eingetragene Partnerschaften und Bruderschaften sind die Regelungen zu überprüfen.
Jeder Bürger hat ein Recht auf Eigentum. Somit ist der gesamte Bereich der Fürsorge hinsichtlich der Existenzminima (vor allem beim Vorhandensein von Kindern) zu überdenken und mit subjektiven Rechten auszugestalten. Absenkungen unter ein bestimmtes Existenzminimum sind nicht möglich, im Falle der Nichtannahme zumutbarer Arbeit können Leistungen durch teilweise Kompensierung als Sachleistungen ermöglicht werden.
Die Wirtschaft und ihre Ordnung hat eine „dienende“ Freiheit und Funktion für die Menschen und die Gesellschaft.
Ungeregelte Globalisierung, menschenrechtsfreie Produktionsräume lehnen wir ab; ebenso wie eine Kapitalverkehrsfreiheit, die über menschliche Freiheiten hinausgeht.
Wir fordern eine Neuverhandlung der europäischen Gemeinschafts- und Unionsverträge, die darüber hinaus um einen wirksamen und bindenden Grundrechtstext analog der AEMR zu ergänzen sind. Herkunftslandsprinzip, über den Rechten der Menschen stehende Grundfreiheiten wie die derzeitigen Regelungen über den freien Warenverkehr lehnen wir ab.
Der Rechtsraum Europa, wie auch der Rechtsraum des WTO ist an den WTO-verankerten Begriff der legalen Ware und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards sowie die Mindeststandards der ILO zurück zu binden. Für internationale Transporte fordern wir markt- und folgengerechte Preise, gegebenenfalls ist Deutschland bereit, um der Freiheit und des Rechts willens den derzeitigen materiellen Wohlstandsbegriff zu überwinden.
Für wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeiten in dem Rechtsraum, der von uns beeinflußbar ist, ergibt sich daher entweder eine sittliche Tätigkeit der Unternehmenden oder dementsprechende Regulierung, wobei wir im Zweifel die Letztverantwortung beim Bundesverfassungsgericht, keinesfalls dem Europäischen Gerichtshof genannten Schiedsgericht überantwortet sehen. Als ultima ratio, insoweit die Verträge nicht veränder- und verhandelbar erscheinen, erwägen wir den Austritt aus den Europäischen Gemeinschaften und der WTO, mit Verweis auf das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (E 89, 155).
Ziel der Wirtschaftsordnung ist die Stärkung lokaler Einheiten und der mittelständischen Wirtschaft, u.a. durch Internalisierung (d.h. zukünftig beim Unternehmen entstehender) externer, bislang nicht von den Verursachern getragener Kosten, etwa durch eine alle Folgekosten einbeziehende LKW-Maut und die Einführung des umfassend angelegten Verursacherprinzips im Umweltrecht oder vollständige Gewinnabschöpfung bei Wirtschafts- und Umweltstraftaten. Alle Unternehmensformen sind in der Besteuerung gleich zu stellen; dabei sollen Rechtsformen, die demokratische Strukturen haben, etwa Einzelunternehmen, bürgerliche Gesellschaften, Genossenschaften oder wirtschaftliche Vereine als ideale Modelle bürgerlichen Wirtschaftens z.B. durch die Einführung haftungsbegrenzender Rechtsformmodelle gefördert werden.
Unternehmen sind immer gemeinwohl- und sozialverpflichtet, ob in innerer Struktur oder äußerem Handeln. Wir befürworten sowohl den „Stakeholder-Value“ (Ansatz der Einbeziehung betroffener Interesengruppen) als auch etwa die Begrenzung der Lohnspreizung in einem Unternehmen: Der Höchsteinkommensbezieher eines Unternehmens darf im Vertragsverhältnis nicht mehr als das einhundertfache des Beziehers der untersten Lohngruppe p.a. erhalten. Aufsichtsratsmandate sind auf höchsten ein Mandat pro Person zu begrenzen und im vollen Umfang steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aktienoptionen und Bezüge für Nicht-Eigentümer (prof., berufenes Management) sind zu verbieten. Gewinnverrechnungen mit ausländischen Tochtergesellschaften oder anderen Unternehmensteilen -auch im Konzernverbund- sind fürderhin nicht mehr möglich, innerbetriebliche Verrechnungen haben zu nachvollziehbaren Marktpreisen zu erfolgen. Hinsichtlich unternehmerischer Erpressung über Arbeitsplatzabwanderungen wird auf die Veränderung der Kapitalverkehrsfreiheit verwiesen. Arbeitsplatzverlagerungen führen zu Verlusten erfolgter Subventionen durch Deutschland und Europa, das Subventionsrecht ist insoweit zu verändern. Eine Unternehmensbesteuerung hat einheitlich über alle Unternehmensarten zu erfolgen.
Für ausländische Rechtsformen mit minimalem Haftungskapital (z.B. die englische Ltd.) wird bis zur Klärung/ Neuverhandlung der europäischen Rechtslage ein besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht durch verstärkte Gewerbeaufsicht eingeführt; § 35 Abs. 7 GewO ist ebenfalls insoweit flankierend zu ergänzen.
Oberste Werte -auch in der Außenpolitik- sind Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, mithin die Würde des Menschen, woraus das Recht auf Leben unmittelbar folgt. Ziel ist dabei eine soziale und internationale Ordnung, die diese Rechte voll verwirklicht, Ausübung von Rechten und Freiheit(en), die dagegen wirken, ist unzulässig. Unser vorrangiges Ziel in der Außen- und Entwicklungspolitik bleibt daher, auf friedlichem Weg die Entwicklung der Menschenrechte in allen Staaten nachhaltig, nachdrücklich und bestmöglich zu verwirklichen; ob im Rahmen der internationalen Vertragsverhandlungen zu etwa der WTO, in multi-, supra- oder binationalen Verträgen oder auch Gestaltung der Wirtschafts-, und Handelspolitik.
Militär und Bundeswehr als Instrumente der Außenpolitik lehnen wir dabei ab. Die Bundeswehr ist ihren veränderten Aufgaben gemäß neu zu strukturieren, zu verkleinern und entsprechend auszustatten, wobei wir die allgemeine Wehrpflicht in Frage stellen. Unsinnige Rüstungsprojekte (etwa der Jäger 90) sind kostengünstigst zu beenden. Einsätze der Bundeswehr im Inneren über das derzeitige Maß hinaus sind nicht anzustreben. Wir erkennen den UN-Sicherheitsrates und seine Entscheidungen nach der UN-Charta an, werden aber im Lichte von Art. 26 GG an internationalen Kampfeinsätzen nur im Verteidigungsfall Deutschlands eine Beteiligung befürworten. Des Weiteren wollen wir die Beteiligung an human gebotenen Einsätzen, etwa im Falle der Katastrophenhilfe durch Stärkung der zivilen Hilfsorganisationen (z.B. THW/ Rotes Kreuz) intensivieren; parallel dazu soll Technolgieentwicklung und -transfer als Hilfe zur Selbsthilfe gestärkt werden und nach Prüfung im Einzelfall auch Teil der deutschen Entwicklungspolitik werden.
Ziel ist es weiterhin -dem Gedanken des Humanismus und der Aufklärung folgend- die Teilzeitarbeit zu fördern. Der daraus folgende Gewinn an Freizeit soll es den Bürgern ermöglichen, ihre Vervollkommnung und Verwirklichung ihrer Selbst zu fördern: Hierzu wird ein besonderes Bürgergeld bis zu bestimmten Einkommenshöhen für jeden teilzeitarbeitenden Deutschen eingeführt, das aus den Einsparungen der Arbeitslosenhilfe/ des Arbeitslosengeldes II durch Umverteilung der notwendigen Arbeitszeiten auf mehr Menschen finanziert werden soll. Förderungen von nicht-beruflichen oder nicht-gewerblichen Tätigkeiten, die Innovationen in Bildung, Forschung und Entwicklung, Kunst und Kultur erwarten lassen, können durch neu zu schaffende Bürgerdarlehen und Bürger-Eigenkapitalhilfen geleistet werden.
Ergänzt werden soll die Entwicklung und Bildung der Bürger durch eine breit angelegte Bildungsoffensive, die allen Bevölkerungskreisen den Erwerb eines höheren Schulabschlusses, einer weiteren Ausbildung oder eines Studiums ohne Berücksichtigung des Alters oder des bisherigen Abschlusses ermöglichen soll. Alle staatlichen Bildungsträger sowie interessierte Private sollen an diesen Programmen teilnehmen und entsprechende Angebote abstimmen. Parallel dazu müssen die Kinder- und Jugendbetreuungsangebote flexibel gestaltet und umfassend ausgestaltet werden. Alle Kosten persönlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung können steuerlich voll in Ansatz gebracht werden. Diese Programme beinhalten eine deutliche personelle Aufstockung bei den einzelnen Trägern, wobei auch interessierten Berufstätigen ihre Tätigkeit über die Verrentung/ Pensionierung hinaus ermöglicht werden soll.
Für bildungsferne Schichten, deren Befähigung oder Einstellung eine (weitere) Qualifikation verhindert, sollen in einem neu zu schaffenden Arbeitsmarkt im sozialen Bereich, dem Umweltschutz oder neuen Dienstleistungen ein Beschäftigungs- und Betätigungsfeld geschaffen werden. Hierzu sind alle rechtlichen Möglichkeiten zur Sozialisierung auszuschöpfen; gegebenenfalls sind hier eine Tagesstruktur schaffende und erhaltende Kurse mit täglicher Barauszahlung der Unterstützung zu erwägen. Parallel wird das Jugendstrafrecht für Wiederholungstäter für Personen ab 12 Jahren verschärft. Das SGB XIII ist zu diesem Zweck zu überprüfen.
Eine zu weitreichende Flexibilisierung und Mobilisierung der Arbeitsmärkte durch zwingende Maßnahmen lehnen wir ab; Art. 11 GG beinhaltet auch das Recht, zu bleiben, insbesondere, wenn die Maßnahmen drohen, soziale Strukturen zu zerstören. Die Förderung sozialer Strukturen und Netzwerke zur Selbsthilfe und als Ausdruck der Menschlichkeit in einer Gesellschaft sollen gefördert werden. Damit einhergehend ist der Bereich Kunst und Kultur besonders zu befördern und in einen Zusammenhang mit Bildung und Erziehung zu stellen, sowie im Rahmen der Teilzeitarbeitsoffensive zu stärken. Generell sollen die Maßnahmen staatlicher Tätigkeit darauf gerichtet sein, eine humanistische und aufgeklärte Gesellschaft, die an ethischen Maßstäben orientiert und dem Sittengesetz verpflichtet ist, zu befördern und zu verwirklichen helfen. Daneben ist der Bereich Umwelt, Natur und Mitgeschöpfe entsprechend zukunftsgerichtet zu gestalten, etwa durch aktiven Klimaschutz, die Förderung dezentraler Einheiten (z.B. Blockkraftwerke), die Beibehaltung des Atomausstiegs („in dubio pro securitate“) oder auch strikte Bauverbote in Überflutungsflächen.
Wir wollen eine umfassenden an den Idealen der Menschenrechten ausgerichtete und ihren Vorgaben folgende Gesellschaft, die Gemeinschaft ist. Zu diesem Zweck, dem Gedanken der Subsidiarität verpflichtet, ist es unser Ziel, alle bestehenden Gesetzestexte in Verantwortung zu prüfen, verständlicher zu machen und den Zielen gemäß anzupassen. Daneben ist Ziel, die Aufklärung der Gesellschaft zu befördern und das Herausbilden ethisch motivierter Handlungsmaximen zu ermöglichen. Wir stehen für einen Aufbruch zu einem grundlegenden Wandel der Gesellschaft zu einem menschlichen und mitmenschlichen Gemeinwesen, in bestmöglicher Privatheit und sozialer Verbundenheit.